Nutzungsrechte*

Nutzungsart: ausschliesslich
bedeutet: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt

Nutzungsgebiet: weltweit
bedeutet: das NR gilt ohne Einschränkung in jedem Land dieser Erde

Nutzungsumfang: umfangreich
bedeutet: das Produkt ist in unbegrenzt vielen Medien nutzbar

Nutzungsdauer: unbegrenzt
bedeutet: das NR gilt zeitlich unbegrenzt

Die Nutzungsrechte werden mit Eingang der vollständigen Zahlung übertragen.

 

*nach SDSt und AGD-Vergütungstarif

Vom Urheberrecht zum Nutzungsrecht

In unserem Fall ist der Designer, Entwickler oder Programmierer der Urheber. Der Urheber hat Rechte, die gesetzlich weltweit geschützt sind.
Das Urheberrecht ist ein nicht veräußerbares Recht.

Wohl aber kann die Nutzung an dem Werk des Urhebers als "Nutzungsrecht" (Copyright) im Rahmen einer angemessenen Vergütung veräußert werden. Darum gibt es konkrete Regelungen für Nutzungsrechte. Die AGD Alliance of German Designers hat dafür ein umfassendes Regelwerk geschaffen.

 

Damit Sie einfacher kalkulieren und mit den von uns erstellten Daten umfangreich und praktisch uneingeschränkt arbeiten können, haben wir in Anlehnung an den AGD-Tarif in den meisten Fällen folgende Vereinbarung mit unseren Kunden:

Alle Nutzungsrechte (nach SDSt und AGD-Vergütungstarif) sind im Preis enthalten.
Das schafft für unsere Kunden enorme Vorteile – Sie brauchen sich nie mehr um diese Rechte oder deren Versäumnisse zu sorgen. Außerdem ist diese Art der Verrechnung für Sie preislich günstiger. Die Nutzungsrechte im Einzelnen finden Sie in der linken Auflistung.

 

 

 

 

Die „drei heiligen Könige“ waren nicht drei, nicht heilig und auch keine Könige.
Hans-Peter Royer